Gesetzliche Voraussetzungen

Ansprüche auf SAPV-Leistungen sind vom deutschen Gesetzgeber geregelt worden.
Im Gesetz zur Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) von 2007 heißt es u.a.:

„Versicherte, die an einer nicht heilbaren, fortschreitenden und so weit fortgeschrittenen Erkrankung leiden, dass dadurch ihre Lebenserwartung begrenzt ist und eine besonders aufwändige Versorgung benötigen, die nach den medizinischen und pflegerischen Erfordernissen auch ambulant oder in stationären Pflegeeinrichtungen … erbracht werden kann, haben … Anspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV). Die Leistung ist von einem Vertragsarzt oder Krankenhausarzt zu verordnen. Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung umfasst ärztliche und pflegerische Leistungen einschließlich ihrer Koordination insbesondere zur Schmerztherapie und Symptomkontrolle und zielt darauf ab, die Betreuung der Versicherten … zu ermöglichen.“ (Quelle § 37b. SGB V)

Wir beraten Sie gern zu Diagnosen und Behandlungen, die für eine Versorgung im Rahmen der SAPV vorliegen müssen. Rufen Sie uns gern während der Öffnungszeiten des Büros an.

Kontaktdaten

Wir sind eine Gesellschaft von erfahrenen Leistungserbringern der ambulanten Versorgung mit dem Ziel, eine optimale Versorgung schwerstkranker Patient*innen sicher zu stellen.

PalliativPartner Hamburg

PalliativPartner Hamburg
Jessenstraße 4
D- 22767 Hamburg
Telefon: 040 / 285 33 73 00
Fax: 040 / 285 33 73 99
info@palliativpartner-hamburg.de
www.palliativpartner-hamburg.de

SAPV in Hamburg - Schwerstkranke Menschen in guten Händen

Schreiben Sie Uns






    Ihre E-Mail-Adresse (Pflichtfeld)


    Ihre Nachricht



    Sie erklären sich damit einverstanden, dass ihre Daten zur Bearbeitung ihres Anliegens verwendet werden. Weitere Informationen und Möglichkeiten zum Widerruf finden sie in der Datenschutzerklärung.